Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der Krabat-Festspiele 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der Krabat-Festspiele 2023

I. Geltungsbereich
1. Nachfolgende AGB gelten für Verträge über den Verkauf von Eintrittskarten (nachfolgend Eintrittskarten oder Tickets) und den Besuch der Krabat-Festspiele zwischen der Agentur 0351, Veranstalter der Krabat-Festspiele im Krabat-Mühlen-Hof zu Schwarzkollm (nachfolgend Agentur 0351, Veranstalter oder Anbieter), und dem Erwerber von Tickets (nachfolgend Kunde, Teilnehmer oder Besucher).
2. Abweichungen von den AGB der Agentur 0351 sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur 0351 schriftlich bestätigt worden sind.
3. Die Veranstaltung ist für Kinder unter 10 Jahren nicht geeignet.

II. Vertragsabschluss
1. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer eine oder mehrere Tickets des Veranstalters anfordert und sich dafür registriert oder registrieren lässt (Angebot) und der Veranstalter den Kauf bestätigt oder die Tickets an den Käufer versendet oder übermittelt (Annahme).
3. Mit dem Kauf der Eintrittskarten werden die AGB`s der Krabat Festspiele anerkannt.
4. Der Käufer der Eintrittskarten, der nicht selbst der alleinigen Besucher ist, steht dafür ein, dass die Besucher, die von ihm die Eintrittskarten erhalten, Kenntnis der AGB`s erhalten und sie anerkennen.
5. Der Kauf von Tickets ist zum Zweck des gewerblichen Widerverkaufs ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters verboten.
6. Alternativ können Tickets an der Tageskasse erworben werden, sofern noch ein Kontingent vorhanden ist.

III. Vertragserfüllung durch den Kunden
1. Die Preise für Tickets sind auf der Webseite http://www.krabat-festspiele.de/ ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angegebenen Preise.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Preise und Gebühren kommerzieller Anbieter bzw. Reiseveranstalter.
3. Der Preis ist unverzüglich nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
4. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Bezahlung der bestellten Eintrittskarten, erlischt der Anspruch auf die reservierten Eintrittskarten automatisch. Eine anderweitige Reservierung eines Platzes als durch rechtzeitige Zahlung ist ausgeschlossen.
5. Der Kunde leistet den in seiner Bestellung angegebenen Betrag per Überweisung auf das Konto der Agentur 0351. Erfüllung tritt erst mit Gutschrift auf dem Konto der AGENTUR 0351 ein.

IV. Vertragserfüllung durch die AGENTUR 0351
1. Der Kunde erhält nach verbuchtem Zahlungseingang die Eintrittskarten übersandt.
2. Die Sitzplatzvergabe erfolgt automatisch durch das elektronische Bestellsystem. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nicht.
3. Der Kunde ist umgehend nach Erhalt verpflichtet, die Vollzähligkeit und Richtigkeit der übersandten Eintrittskarten für die gebuchte Vorstellung zu prüfen.
4. Der Zutritt zu den Festspielen erfolgt ausschließlich mit diesen Eintrittskarten.
5. Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
6. Bei Verlust der Eintrittskarte kann Ersatz geleistet werden, wenn rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ein Zahlungsnachweis im Hinblick auf die verlustige Eintrittskarte durch den Kunden erbracht wird. Dafür werden pauschal für Bearbeitung und Versand 10,00 EUR berechnet.
7. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Kunden, die Haftung des Versenders erstreckt sich nur auf den Haftungsumfang der Deutschen Post AG und der MEDIA Logistik GmbH, für die jeweilige Versendungsform.

V. Widerrufsbelehrung, Umtausch und Rückgabe von Eintrittskarten
1. Beim Verkauf von Eintrittskarten einer terminierten Theaterveranstaltung besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht – somit ist Ihr Kauf der Eintrittskarte verbindlich.

VI. Haftung
1. Bei Open-Air-Veranstaltungen besteht die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Zuschauer besucht die Veranstaltung selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Gesundheits-schäden.
2. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
3. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

VII. Besondere Bedingungen bei Ausfall von Schauspielern, höherer Gewalt, sonstigen Störungen
1. Die AGENTUR 0351 (Veranstalter) behält sich vor, angekündigte Schauspieler durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen der Termine und/oder des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten gegen Erstattung des Preises.
2. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Störungen am Veranstaltungsort nicht möglich, kann diese Veranstaltung verlegt werden, werden die Kunden umgehend informiert.
3. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
4. Es handelt sich um eine Open-Air-Veranstaltung.
5. Die Veranstaltung findet auch bei ungünstiger Witterung und Regen statt. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen.
6. Aufgrund der Witterung kann es zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen
7. Wird eine bereits laufende Veranstaltung auf Grund extremer Wetterbedingung abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Sollten einzelne Showteile (z.B. Feuerwerk) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben, auch bei erkennbar ungünstiger Witterung.
8. Wird die Veranstaltung vor Beginn aufgrund extremer Wetterbedingung abgesagt, müssen die Eintrittskarten durch den Vertragspartner unter Angabe einer Bankverbindung an die Agentur 0351, Schöne Aussicht 13, 01705 Freital / OT Pesterwitz gesandt werden. Das Eintrittsgeld wird dann umgehend zurück überwiesen – eine Barauszahlung ist nicht möglich.

VIII. Hausrecht, Urheberrecht, Foto-/Filmaufnahmen
1. Es finden Einlasskontrollen statt.
2. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist untersagt. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende o.g. Gegenstände, Speisen und Getränke während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.
3. Jegliche Ton-, Foto-, und Videoaufnahmen der Veranstaltung, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.
4. Einzelne Veranstaltungen werden vom Fernsehen aufgezeichnet oder von autorisierten Personen bzw. Pressevertretern dokumentiert. Dabei können Sichtbehinderungen auftreten. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte, damit einverstanden sowie mit der eventuellen Abbildung seiner Person.
5. Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, Künstler, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
6. Dem vom Veranstalter autorisierten Veranstaltungspersonal ist auf dem Veranstaltungsgelände Folge zu leisten.
7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Dresden, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz + Die AGENTUR 0351 ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Dresden.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X. Schlussklausel
Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.

Stand: 13.Januar 2020